Was ist Ergotherapie?

Bei welchen Störungen kann Ergotherapie helfen?

Bei welchen Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungsstörungen kann Ergotherapie verordnet werden?

Was muß ich tun, um eine ergotherapeutische Behandlung zu bekommen?

Habe ich Anspruch auf eine ergotherapeutische Behandlung?

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Was ist Ergotherapie?
Kurz und knapp:
Ergotherapie soll Menschen, die auf Grund einer Erkrankung in ihrer Alltagsbewältigung behindert sind, helfen ihre Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit zu stärken, verbessern oder erhalten. Dies betrifft die Grundversorgung, den schulischen und beruflichen Alltag, die Freizeit und das Leben mit anderen Menschen.

Ergotherapie ist ein Heilmittel.
Als solches soll sie die Klienten (Patienten) bei der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation von krankheitsbedingt gestörten motorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten, welche zur Krankheits- und Alltagsbewältigung notwendig sind, unterstützen.
Ihr Ziel ist die Wiedergewinnung und/ oder Erhaltung der größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenverantwortung des Klienten in seiner individuellen Lebenswirklichkeit. Dies beinhaltet auch, die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Die Ergotherapie bedient sich dabei komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen.
Die Maßnahmen der Ergotherapie umfassen auch Anpassung und Schulung mit Hilfsmitteln und Orthesen/ Schienen, Beratung zur Schul-, Arbeitsplatz, Wohnraum- und Umfeldanpassung vor Ort, sowie Angehörigenberatung.
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Bei welchen Störungen kann Ergotherapie helfen?
Bei krankheitsbedingten Störungen der motorischen, sensomotorischen und perzeptiven Funktionen, also Störungen bei der Ausführung von Bewegung und Haltung, der Grob- und Feinmotorik, der Wahrnehmung, der motorischen Entwicklung und Entwicklung der Wahrnehmung bei Kindern, z.B.:
Gleichgewicht halten,
Still sitzen,schreiben,
aufsitzen, greifen, gehen,
stehen, festhalten, Treppen steigen,
Bewegungsplanung,

Bei krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen, also Störungen der
Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit,
Orientierung, Gedächtnis, Handlungsplanung

Krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen, also Störungen
des Antriebs, der Motivation, der Belastbarkeit,
der Realitätsbezogenheit,der Selbstwahrnehmung, der Selbsteinschätzung,
des situationsgerechten Verhaltens,des Selbstvertrauens,
der selbständigen Tagesstrukturierung,

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Bei welchen Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungsstörungen kann Ergotherapie verordnet werden?

Im folgenden nur einen kleinen Auschnitt von Erkrankungen, Diagnosen zur Orientierung, da eine umfassende Aufzählung den Rahmen sprengen würde und auch wenig hilfreich wäre, da zur Beurteilung ob eine ergotherapeutische Behandlung sinnvoll ist, die Art der Störung, die Ursache, das Therapieziel und die Prognose ausschlaggebend sind. Diese Beurteilung sollten Sie zusammen mit dem behandelnden Arzt vornehmen.

Sehr häufig ist eine ergotherapeutische Behandlung bei folgenden Erkrankungen, Diagnosen angezeigt:

- Schädelhirntrauma
- Cerebralparese
- M. Parkinson
- Multiple Sklerose
- Apoplex, Blutung
- zerebraler Tumor


- Entwicklungsstörungen
- ADS
- Autismus
- Störung des Sozialverhaltens


- Depression
- Angststörung
- Eßstörungen
- Borderline-Störung
- Schizophrenie
- Suchterkrankungen
- Abhängigkeitserkrankungen

- Dementielle Syndrome z.B. Morbus Alzheimer
- M. Bechterew
- WS-Frakturen (auch postoperativ)
- Rheuma
- Arthritis / Arthrose
- Sudeck’sches Syndrom
- Muskeldystrophie
- nach Operationen, Amputationen, Verbrennungen, Verätzungen vorwiegend im Bereich Schulter, Arm, Hand

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Was muß ich tun, um eine ergotherapeutische Behandlung zu bekommen?

Üblicherweise wird Ihnen ihr behandelnder Arzt die ergotherapeutische Behandlung verordnen, wenn er dies für notwendig hält.
Wenn ihr Arzt eine ergotherapeutische Behandlung noch nicht angesprochen hat, sie aber der Meinung sind, dass diese Ihnen helfen könnte, sprechen Sie ihren Arzt darauf an.
Um die Ergotherapie über ihre Krankenkasse abrechnen zu können, benötigen Sie von ihrem Arzt eine Verordnung.
Diese Verordnung ist nur 14 Tage gültig. Also vereinbaren Sie möglichst schnell den ersten Behandlungstermin, da Sie möglicherweise mit ein paar Tagen Wartezeit rechnen müssen.

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Habe ich Anspruch auf eine ergotherapeutische Behandlung?

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind gilt grundsätzlich:

  • Heilmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind
  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
  • Krankheitsbeschwerden zu lindern,
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.

Ob eines dieser Kriterien für Sie zutrifft hat ihr behandelnder Arzt zu entscheiden. Alles weitere ist in den Heilmittelrichtlinien geregelt.

Wenn Sie privat versichert sind, benötigen Sie auch eine ärztliche Verordnung. Die Kosten werden in der Regel von den Privatkasse übernommen. Besser ist Sie fragen bei ihrer Versicherung nach.
Die Heilmittelrichtlinien haben bei privaten Krankenversicherungen keine Gültigkeit.

Wenn Sie die ergotherapeutische Behandlung selbst bezahlen wollen oder müssen, können Sie das natürlich auch.

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